Gerne gebe ich gute Bewertungen ab, aber hier kann ich nur ABRATEN. Hier die Fakten:Der erste Termin (erst einen Tag zuvor vereinbart) wurde nicht eingehalten (obwohl Frau RAin vor Ort war). Fr mich bedeutete dies einen halben Tag Verdienstausfall. Der nchste Termin wurde vereinbart. Ich hatte im Vorfeld akribisch genau alle Fakten aufgefhrt. Durch diesen Terminausfall hatte sich eine von zwei Sachen bereits berschnitten und erledigt, was ich ihr auch mitteilte. Frau RAin registrierte dies berhaupt nicht und stellte dennoch unntze Fragen, die nichts zur Sache taten. Als ihr dann endlich nach mehrmaligen Hinweisen meinerseits klar wurde, dass es sich nur um einen geringeren Streitwert fr die verbliebende EINE Sache handele, war es mit der scheinbaren Freundlichkeit vorbei. Ihre Frage war nicht Wie kann ich helfen sondern wortwrtlich Wie komme ich an mein Geld. Es wurde eine Vorab-Abschlagsrechnung vereinbart (kein Problem) und sofortiges Handeln ihrerseits. Die sogenannte Vorabrechnung, die dann auch nur als vorlufig betituliert wurde, war auf den ursprnglichen (durch sie von Ihrer Gehilfin erst erfragten) Komplettbetrag zuzglich 20,00 Porti und Papiere ausgestellt. Nebenbei erwhnt, erst wrde Sie ttig werden, wenn das komplette Geld berwiesen sei, zu diesem Zeitpunkt war aber erst einmal ihr Urlaub fllig also keine Aktion mglich. Ich entzog ihr das Mandat verstndlicherweise. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung fr ein Beratungsgesprch (was in diesem Sinne nie stattgefunden hat) zu dem HCHSTSATZ von 190,00 zzgl. 20,00 Porto-Pauschale zzgl. MwSt. Die einzige Leistung, die stattgefunden hat, war eine Rechnung zu schreiben und fr ein noch nicht einmal halbstndiges, unkonzentriertes Zuhren 190,00 zu verlangen. Natrlich erhob ich Widerspruch, worauf ich auch direkt von ihr verklagt wurde. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Als der Richter ihr suggerierte, sie solle mir doch diesbezglich entgegen kommen , da es der Hchstsatz war (leider gibt es da einen Paragraphen, der dem Anwalt freien Lauf lsst, aber dabei meinen nachweisbaren Verdienstausfall durch Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins nicht bercksichtigt), schaltete sie auf stur und erwhnte nur, sie htte durch meinen Widerspruch (mit so etwas htte sie nie gerechnet) Arbeit und jetzt auch noch den Weg zum Amtsgericht gehabt (na ja, das hat SIE ja provoziert). Leider sagen die Paragraphen, dass ich zahlen muss. Das einzige, was mich freut: SIE musste fr dieses Geld nicht NUR eine Rechnung schreiben, sondern auch wenigstens ETWAS dafr tun (auch wenn es mir nicht hilft.)Also: Vorsicht! Einmal Hndeschtteln bedeutet gleich 190,00 + 20,00 Porti/Papiere + MwSt. Das wird teuer fr nichts!
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